Nicht jeder darf sich KFZ Sachverständiger nennen: Es geht ein langer Rechtsstreit dem Beschluss voraus, wann man als KFZ Sachverständiger arbeiten darf. Das OLG München hat schon am 11. Februar 1999 im Rahmen einer grundlegenden Entscheidung verdeutlicht, dass an den Beruf eines Kfz-Sachverständigen ganz eigene Anforderungen gestellt werden.
Der Beruf des KFZ Gutachters ist nicht gesetzlich geregelt. Es gibt kein gesetzliches Berufsbild für einen KFZ Gutachter auf das die Verbraucher vertrauen können, insbesondere wenn es um die Finanzierung eines neuen Autos geht. Nach Auffassung der mit dem Thema befassten Richter erwarten die betroffenen Verkehrkreise – also die Autofahrer -, dass KFZ Gutachter über ein hohes Maß an Fachkompetenz verfügen. Es ist nicht zwingend nötig, dass dieser ein Kfz-Meister oder Diplomingenieur ist, er muss aber entsprechende Qualifikationen nachweisen, die zeigen dass er sich die nötigen Kenntnisse auf andere Weise angeeignet hat. „Pseudoausbildungen“ sind nicht geeignet um Sachkenntnis nachzuweisen.
Mit der Entscheidung beim OLG München wurde nach einem nahezu 9 Jahre währenden Rechtsstreit eine entscheidende Aussage im Interesse des freiberuflichen Sachverständigen sowie der Verbraucher getroffen. Verbraucherorganisationen, Versicherungen und Gerichte können nun unter Berufung auf die Entscheidung am OLG München, stärker bislang, gegen Sachverständige ohne Qualifikationen und ohne jede fachliche Ausbildung klagen können. Die Entscheidung am OLG München, Az. 29 U 6380/93, ist rechtskräftig. Sie wurde vom Bundesgerichtshof am 20.1.2000 mit dem Aktenzeichen I ZR 98/99 bestätigt.
Profitieren auch Sie von den Qualifikation und einer langjährigen Erfahrung mit Kfz-Gutachten indem Sie einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen mit Ihrem Anliegen beauftragen. Denn nur so ein Gutachten erkennt eine Versicherung an. Mit regelmäßigen Fortbildungen in der Technik der Fahrzeuge und den Anforderungen, die die Versicherungen heutzutage stellen halten sich seriöse KFZ Gutachter aktuell und auf dem neuesten Stand. Nur einem gut ausgebildeten KFZ Gutachter sollten Sie Ihr Vertrauen schenken.
Bei einem Umzug verlässt man die bisherige Heimat, um sich dauerhaft an einem anderen Ort niederzulassen. Die Frage, die sich viele Menschen bei einem Umzug stellen, ist, ob dabei auch eine Ummeldung durchgeführt werden muss. Dies soll im Folgenden erörtert werden.
Grundsätzlich entscheidet über die Frage einer Ummeldung vor allem die Tatsache, ob die neue Heimat fortan der Hauptwohnsitz sein soll. Gesetzlich ist der Hauptwohnsitz der Ort, an dem pro mehr als 183 Tage verbracht werden. Sollte es sich um einen Umzug ins Ausland handeln, muss dort natürlich der Hauptwohnsitz angemeldet werden, wofür eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nötig ist. Ein kompetenter Partner für Umzüge findet sich in renommierten Firmen, unabhängig davon, ob es Sie in die Alpen oder doch eher an die Ostseeküste verschlägt. Gerade wenn Sie zuvor noch nie umgezogen sind, können Sie sich auf das individualisierte Angebot der Umzugsfirma zu hundert Prozent verlassen. Ihnen wird dabei geholfen, Möbel und Co. von A nach B zu bringen und Sie bekommen weiterhin eine gute Beratung.
Falls Sie sich für einen Umzug entschieden haben, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, ob der neue Wohnort Haupt- oder Nebenwohnsitz sein soll. In ersterem Fall muss das Einwohnermeldeamt kontaktiert werden. Wollen Sie Ihren alten Wohnort allerdings nach wie vor als Hauptwohnsitz behalten, so ist dieser Schritt nicht nötig. Viele Deutsche entscheiden sich zu einem Umzug, weil sie sich nach einem Nebenwohnsitz in einer landschaftlich schönen Umgebung sehnen. Beispiele hierfür sind Städter, die sich eine Wohnung im Alpenvorland kaufen oder mieten. Sollte es dabei um den neuen Hauptwohnsitz handeln, ist eine schnelle Meldung beim Einwohnermeldeamt vorgeschrieben. Am besten innerhalb von 30 Tagen.