Arbeitsrecht – ein Fall für den Profi im Strafrecht

Das deutsche Arbeitsrecht regelt grundlegend alle relevanten Beziehungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen unselbstständigen Arbeitnehmern und einem Arbeitgeber. Thematisch wird in dieser Rechtsdisziplin zwischen dem kollektiven Arbeitsrecht und dem Individualarbeitsrecht unterschieden. Das Individualarbeitsrecht regelt hierbei grundlegend die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer du dem Arbeitgeber. Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber wird hingegen im kollektiven Arbeitsrecht vereinbart und geregelt. Grundsätzlich ist das Arbeitsrecht ein Rechtsgebiet, mit dem jede Privatperson irgendwann einmal in Berührung kommt.

Die Rolle der Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Die Rechtsprechung nimmt im Arbeitsrecht eine entscheidende Rolle ein, denn eine Vielzahl der Rechtsbegriffe ist Auslegungssache. Die einzelne Auslegung erfolgt gemäß Rechtsprechung. Das kann in der Form der Position eines Arbeitgebers oder als ein Arbeitnehmer sein. Häufige Themengebiete, die in der Form des Arbeitsrechts mit einhergehen sind Problematiken der Scheinselbstständigkeit oder auch des Kündigungsschutzes.

Das Strafrecht in Interaktion mit dem Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Aspekte können für Sie auch immer wieder wichtig im Bereich des Strafrechts werden. So wurde beispielsweise im Jahre 2017 eine Meldung in den Medien wahrgenommen, dass der Anspruch eines Bewerbers für die Stelle eines Studienrates abgelehnt wurde, da gegen ihn ein strafrechtliches Verfahren vorlag. Es kam zum Einstellungsverfahrensstopp durch das Strafrecht Berlin. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verlangte man zunächst lediglich ein einfaches Führungszeugnis. In dieser Version waren keine Einträge vorhanden. Nach der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses jedoch wurde ersichtlich, dass wohl ein Strafbefehl aufgrund von Betrug und eine damit verhängte Geldbuße einhergingen in Höhe von 30 Tagessätzen. Der angehende Studienrat wurde in der Vergangenheit aufgrund von Schwarzfahren in der S-Bahn erwischt. Er hatte im Zuge einer Kontrolle einen gefälschten Fahrschein vorgelegt. Das Land Berlin argumentierte in diesem Zuge nun mit einer charakterlichen Nichteignung aufgrund des Eintrags. Dieses Beispiel untermauert die durchaus enge Interaktion zwischen Straf- und Arbeitsrecht.
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