Ummeldung bei Umzug?

Bei einem Umzug verlässt man die bisherige Heimat, um sich dauerhaft an einem anderen Ort niederzulassen. Die Frage, die sich viele Menschen bei einem Umzug stellen, ist, ob dabei auch eine Ummeldung durchgeführt werden muss. Dies soll im Folgenden erörtert werden.

Umzug und Ummeldung

Grundsätzlich entscheidet über die Frage einer Ummeldung vor allem die Tatsache, ob die neue Heimat fortan der Hauptwohnsitz sein soll. Gesetzlich ist der Hauptwohnsitz der Ort, an dem pro mehr als 183 Tage verbracht werden. Sollte es sich um einen Umzug ins Ausland handeln, muss dort natürlich der Hauptwohnsitz angemeldet werden, wofür eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nötig ist. Ein kompetenter Partner für Umzüge findet sich in renommierten Firmen, unabhängig davon, ob es Sie in die Alpen oder doch eher an die Ostseeküste verschlägt. Gerade wenn Sie zuvor noch nie umgezogen sind, können Sie sich auf das individualisierte Angebot der Umzugsfirma zu hundert Prozent verlassen. Ihnen wird dabei geholfen, Möbel und Co. von A nach B zu bringen und Sie bekommen weiterhin eine gute Beratung.

Ämter informieren

 

Falls Sie sich für einen Umzug entschieden haben, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, ob der neue Wohnort Haupt- oder Nebenwohnsitz sein soll. In ersterem Fall muss das Einwohnermeldeamt kontaktiert werden. Wollen Sie Ihren alten Wohnort allerdings nach wie vor als Hauptwohnsitz behalten, so ist dieser Schritt nicht nötig. Viele Deutsche entscheiden sich zu einem Umzug, weil sie sich nach einem Nebenwohnsitz in einer landschaftlich schönen Umgebung sehnen. Beispiele hierfür sind Städter, die sich eine Wohnung im Alpenvorland kaufen oder mieten. Sollte es dabei um den neuen Hauptwohnsitz handeln, ist eine schnelle Meldung beim Einwohnermeldeamt vorgeschrieben. Am besten innerhalb von 30 Tagen.

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